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Abbruch und Schadstoffsanierung
Der Abriss von bestehenden Gebäuden, ein Teilabriss oder die Entkernungen von Gebäuden gehört zu unserem Fachgebiet. Dabei werden Schadstoffe nach BGR 128 von unseren Experten untersucht und erkannt. Asbestsanierung werden nach TRGS 519 durchgeführt. Bei der Beauftragung der Entkernung sollte die Entsorgung der so genannten KMF nach TRGS 521 durchgeführt werden. Dies wird ausschließlich mit eigenen LKW's ausgeführt, somit ist die 100%-ige Überwachung der Schadstoffentsorgung gewährleistet.
Erfahrene und zertifizierte Firmen sollten hierbei gesetzt sein. Diese wissen sowohl beim Teilabriss als auch beim kompletten Abbruch zu schützende Gebäudeteil nicht zu beschädigen. Präzise Arbeiten zeichnen sich dadurch aus, dass eine Mischung aus Handabbruch und maschinellem Abbruch erfolgt. Durch den Abriss ohne schweres Gerät können sehr präzise Ergebnisse erzielt werden, das schwere Gerät ist für die groben Arbeiten beim Abriss notwendig.
Sollten Sie hierzu noch Fragen haben oder benötigen Hilfe bei der Planung/Ausführung können Sie uns jederzeit kontaktieren. Gerne vermitteln wir Sie auch an einen unserer zahlreichen Kooperationspartner/Ingenieurbüros.